Audite - Die Geschichte der GEMA ist eine Geschichte voller Missverständnisse
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Vera Admin
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Thema: Audite - Die Geschichte der GEMA ist eine Geschichte voller Missverständnisse Fr Dez 09 2011, 23:07
Auf >> diesem Weg, sprich über Ronnys Beitrag in seinem Kraftfuttermischwerk-Blog, hatte ich neulich schon ein wenig zu der Situation gelesen. Hier nun der Artikel, den Jan Stern / Audite unter >> folgender CC-Lizenz auf seinem >> Blog zur Verfügung stellt:
Zitat :
Das Thema GEMA kursiert immer mal wieder in den Medien, wenn es zum Beispiel um You Tube und Musikvideos geht, aber auch in Musiker- und Veranstalterkreisen ist dies immer wieder ein emotional aufgeladenes Thema. Dabei werden oft Fakten mit Halbwahrheiten oder gar Unwissen vermischt und dies ist auch kein Wunder, wenn es um solch komplexe juristische Themen, wie Urheberrecht, Copyright, Aufführungsrecht, Lizenzierung u.s.w., geht. Ich behaupte nicht, dass ich die komplette Rechtslage bzgl. Urheberrecht und die Vorgehensweise der GEMA lückenlos durchschaue, vielleicht trägt der Artikel über meine eigenen Erfahrungen dennoch zur Aufklärung bei. Für Ergänzungen und Hinweise bin ich jederzeit dankbar. Einsteiger bekommen hier einen kleinen Überblick.
Nun zu dem konkreten Fall: Zusammen mit der Essential Existence Gallery startete ich 2009 die erste Netaudio Nacht in Leipzig. Neben der Musikveranstaltung am Abend wurden auch tagsüber Workshops und Ausstellungen zu freien Lizenzen angeboten und zu einer Podiumsdiskussion zu Netlabels, Urheberrecht und Creative Commons eingeladen. 2010 wurde die Folgeveranstaltung, diesmal nur mit Musik, durchgeführt. Im April 2011 wurde mit „connected by Netaudio“ ein weiterführendes Projekt gewagt, welches zusätzlich die Grundlage meiner Diplomarbeit darstellte. Neben der konsequenten Weiterentwicklung der Netaudio Nächte, war das Internet in vielerlei Hinsicht Thema der Veranstaltung und so war auch klar, dass die eingeladenen DJs und Live-Acts nur Titel spielen durften, die unter einer Creative Commons Lizenz oder zur völlig freien Nutzung im Internet angeboten werden. Bei dieser Musik kann man davon ausgehen, dass die Künstler nicht bei der GEMA gelistet sind, da die GEMA den Künstlern, die sie vertritt, verbietet, gleichzeitig bei anderen Verwertungsgesellschaften zu veröffentlichen oder gar Titel kostenlos im Internet zur Verfügung zu stellen. Die theoretische Möglichkeit, dass ein Künstler, der anfangs auf kostenlosen Netlabels veröffentlichte, nach steigendem Erfolg doch zur GEMA geht, besteht natürlich immer, ist jedoch durchaus selten.
Durch die GEMA-Vermutung, die sich wiederum aus § 13c und § 13b des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes ergibt, ist jeder Musikveranstalter in der Pflicht, seine Veranstaltung im Vorfeld bei der GEMA anzumelden und sofern er beweisen möchte, dass er keine GEMA-Musik gespielt hat, muss er dies anhand einer Musikfolge, die er nach der Veranstaltung der GEMA übermittelt, belegen. Die GEMA-Vermutung ist durch das Bundesverfassungsgericht gedeckt und nach meinen Informationen 2008 nochmal bestätigt worden.
Zurück zur Veranstaltung: Im Vorfeld der Veranstaltung rief ich die GEMA an, erzählte ihr von dem speziellen Charakter der Veranstaltung und betonte auch, dass nur GEMA-freie Musik zum Einsatz kommt. Man nahm dies zur Kenntnis und bat mich, im Anschluss eine Musikfolge zur Prüfung zu übermitteln. In der Woche nach der Veranstaltung schickte ich der GEMA diese Musikfolge mit Künstler-, Titel- und Label(code)angabe der gespielten Titel. Wir sprechen von 78 Titeln und von ca. 50 Künstlern. Nach zweieinhalb Monaten bekam ich von der GEMA eine Rechnung über 200 €, mit dem Hinweis: „Eine Prüfung der eingereichten Titellisten kann nur unter Angabe der Namen der Urheber nicht der Namen der Künstler erfolgen. Sofern eine solche Liste noch nachgereicht wird und die Prüfung freies Repertoire ergibt, erfolgt Gutschrift.“ Ich legte schriftlich Einspruch ein und begründete dies damit, dass ich meinen Veranstalterpflichten nachgekommen bin und dass in diesem Fall Künstler und Urheber dieselbe Person sind. Ich bat erneut um das Abgleichen der Musikfolge mit dem Repertoire der GEMA. Wieder vergingen zwei Monate bis ich erneut Post von der GEMA bekam. Man führte nun ergänzend an, dass ein Abgleich nur mit der Angabe der bürgerlichen Namen der Urheber möglich ist. Sechs Tage zuvor bekam ich die erste Mahnung, die aber nach einem Telefongespräch ausgesetzt werden sollte. Ich sah es als einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand an, von allen Urhebern die bürgerlichen Namen (und ggf. Wohnort und Geburtsdatum) zu recherchieren. Dies ist nicht nur sehr aufwendig, sondern praktisch unmöglich, da viele Netlabels gar nicht mehr existieren und die Tracks nur noch auf www.archive.org zu finden sind und somit auch oft die Kontaktpersonen der Labels nicht mehr recherchierbar sind. Ich machte mir nun die Mühe, von allen Titeln die Downloadlinks im Internet zu suchen und schickte die ergänzte Musikfolge (zusätzlich gab ich vier Urheber an, die mir namentlich bekannt sind) erneut zur GEMA. Anhand der Links konnte man nun einsehen, dass alle Titel mit einer Creative Commons Lizenz versehen sind oder komplett ohne Nutzungseinschränkungen angeboten wurden. Aufgrund der oben geschilderten, vertraglichen Vereinbarung zwischen Urhebern und GEMA, hätte dies zumindest als Indiz ausreichen müssen, dass die GEMA das freie Repertoire anerkennt. Stattdessen schickte mir die GEMA die zweite Mahnung und bestand auf der Zahlung. Sollte dies nicht erfolgen, drohte man „ohne weitere Ankündigung Klage auf Zahlung“ zu erheben.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage liegt die Beweispflicht bei mir und eine Klage hätte ich zwar riskieren können, jedoch habe ich weder eine Rechtsschutzversicherung noch die finanziellen Mittel, geschweige denn Zeit in einen juristischen Streit zu ziehen, bei dem die Chancen auf Gewinn sehr niedrig sind. Rechtsempfinden und Rechtslage sind eben nicht immer das Gleiche. Ich überwies den geforderten Betrag, allerdings ohne die Mahngebühren wegen der vorherigen telefonischen Rücksprache darüber. Ich schrieb der GEMA einen Brief, in dem ich der Behörde mein Unverständnis über ihr Handeln mitteilte und bat um ein Gespräch, um den konkreten Fall nochmal durchzusprechen und auch um evtl. Lösungen für zukünftige, derartige Veranstaltungen zu finden.
Durch ein paar unglückliche Umstände gelang das Thema recht schnell in die Medien. So berichtete das Kraftfuttermischwerk als erstes über den Fall. Telepolis/www.heise.de, die taz und viele andere Weblogs machten den Fall weiter publik. Nun mag ich nicht beurteilen, ob sich die GEMA aufgrund des öffentlichen Drucks zu einem Gespräch bereit erklärte oder ob sie wirklich an einer Klärung der Sachlage interessiert war. Wie dem auch sei, das Gespräch fand am 06.12.11 in der Bezirksdirektion Dresden mit deren Direktor statt.
Bei dem Gespräch wurde offensichtlich, dass die GEMA kaum einen Blick für die Realität hat. Sie scheint nur Mainstream und entsprechende Veranstaltungen zu kennen und kann sich nicht so recht vorstellen, dass bei einer Veranstaltung Musik gespielt werden kann, die nicht bei der GEMA gelistet ist, geschweige denn, dass jemand dazu tanzen würde. Dabei sind Drum & Bass, Dubstep und viele weitere, dem Mainstream nicht angehörige, Musikrichtungen nicht nur keine Modeerscheinung, sondern werden von Menschen auf der ganzen Welt gehört und auch hier gibt es „Stars“, die damit (hauptsächlich durch ihre Auftritte) ihren kompletten Lebensunterhalt bestreiten können. Auch existieren Musikveranstaltungen abseits von Großraumdiskotheken in kleinen Clubs, Bars und Off-Locations, die Woche für Woche von vielen Besuchern frequentiert werden. Die GEMA nahm also wohl an, dass man hier versucht, sich um die Kosten zu drücken, die man aber rechtmäßig zu zahlen hätte. Der ausschlaggebende Grund, dass man weiterhin auf der Zahlung bestand, war, dass in der von mir angegebenen Musikfolge Künstler aufgeführt waren und keine Urheber. Dass ich in meinem ersten Antwortschreiben nochmal betonte, dass in diesem Fall Urheber und Künstler dieselbe Person sind, wurde wohl überlesen. Ich selbst verstehe unter einem Künstler vieles im Musikbereich. Das kann ein DJ genauso wie ein Produzent, Sänger, MC u.s.w. sein. Wenn also jemand zu Hause an seinem PC einen Track produziert und der von einem DJ im Club gespielt wird, sind für mich beide Künstler. Die GEMA hat es aber natürlich überwiegend mit Mainstream-Musik zu tun. Hierbei passiert es ja nicht selten, dass die neuesten temporären Casting-Stars oder andere erfolgreiche „Musiker“ auf schon bestehendes Lied- und Textgut zurückgreifen. Unter einem Urheber versteht die GEMA hier den ursprünglichen Texter und/oder Komponisten, unter einem Künstler, denjenigen, der dieses Werk aufführt. Der ausübende Künstler wird von der GVL, der Urheber von der GEMA vertreten. Wenn ich also auf meiner Veranstaltung Zlatko mit „Ich vermiss dich wie die Hölle“ spiele, muss ich bei der GEMA nicht Zlatko als Urheber angeben, sondern Bob Arnz, da dieser das Lied komponierte und textete, Zlatko ist hingegen nur der ausübende Künstler. Man sagte mir bei der GEMA, dass meine Angabe des Künstlers und nicht die des Urhebers missverständlich war (die Spalten der Tabelle waren in Künstler/Titel/Label unterteilt). Bei den allermeisten Tracks, die man jedes Wochenende in elektronischen Musikclubs hört, sind Urheber und Künstler aber eben ein und dieselbe Person und dies führte ich ja auch bereits in meinem ersten Antwortschreiben mit an.
Nun gut, man versicherte mir, dass man die Musikfolge nun erneut prüfen wolle und man versicherte mir auch, dass die GEMA neben den bürgerlichen Namen auch die Pseudonyme (ich würde auch gerne Künstlernamen sagen, aber dann könnte es wieder Missverständnisse geben) gelistet hat und somit auch das Abgleichen von den von mir angegebenen Pseudonymen der Urheber der Netaudiomusik möglich ist. Die bürgerlichen Namen waren oder sind also eigentlich gar nicht vonnöten. Wenn festgestellt wird, dass ich nur freies Repertoire habe aufführen lassen, bekomme ich die 200€ zurückerstattet – nächstes Jahr – hoffentlich. Meinem Vorschlag, mir doch bitte die Fahrtkosten nach Dresden zu erstatten, konnte leider nicht nachgekommen werden, da die GEMA dafür kein Budget hat. Eigentlich schade, schließlich hat die GEMA hier ja offensichtlich einen Fehler gemacht. Ich hätte ja auch zusätzlich so dreist sein und meinen Arbeitsausfall geltend machen können, denn die unzähligen Stunden, die ich nun schon für die GEMA wegen EINER Veranstaltung aufgebracht habe, hielten mich davon ab, etwas Sinnvolleres zu tun, wie z.B. eine Folgeveranstaltung von „connected by Netaudio“ zu organisieren.
Der geschilderte Fall ist nur einer der vielen negativen Erfahrungen, die ich in den letzten Jahren mit der GEMA gemacht habe und damit bin ich nicht alleine. Mir persönlich bekannte Veranstalter haben schon diverse aufreibende Verfahren mit der GEMA durchstehen müssen und auch im Internet liest man immer wieder von skurrilen Fällen.
Ich möchte betonen, dass ich das eigentliche Engagement der GEMA gut finde, also dass Urheber/Musiker/Künstler von ihrem kreativen Schaffen auch Tantiemen erhalten, wenn die Werke aufgeführt werden. Jedoch geht die GEMA, gedeckt durch die GEMA-Vermutung, in vielerlei Fällen sehr unverhältnismäßig vor. Die GEMA unterstreicht immer wieder gern, dass sie diese Legitimation durch das Gesetz hat und dass sie die Urheberrechte von über 64.000 Mitgliedern in Deutschland (und von über zwei Millionen Rechteinhabern auf der Welt) vertritt. Ich bin jedoch der Meinung, dass die Annahme, dass aufgrund dieser Tatsache auch überall GEMA-Musik gespielt wird, längst überholt und veraltet ist. Mittlerweile haben sehr viele Menschen die Möglichkeit, Musik zu Hause, ohne ein Tonstudio, zu produzieren. Der Weg, diese Musik zu veröffentlichen, muss nicht mehr über die klassischen Tonträger passieren, sondern kann auch digital erfolgen. Ob dies nun frei, unter Creative Commons, bei Net- oder digitalen Bezahllabels passiert, ist völlig irrelevant. Auch viele Urheber von Platten und/oder CDs sind gar nicht bei der GEMA, da sie so kleine Auflagen verkaufen, dass es sich nicht für sie lohnen würde, zur GEMA zu gehen. Ich bitte daher jeden Produzenten von Musik, der jemals einen Titel produziert hat und diesen, in welcher Form auch immer, veröffentlicht hat und nicht bei der GEMA gemeldet ist, dies anzuzeigen und damit die Aktion der Musikpiraten zu unterstützen. Es geht darum, darzulegen, dass die GEMA nicht (mehr) die Mehrheit aller Urheber von Musik vertritt. Auf der Seite der Musikpiraten findet man ein entsprechendes Formular zum Eintragen und Absenden.
Die GEMA hat zudem nur ein faktisches, aber kein rechtliches Monopol in Deutschland. Der GEMA fehlt schlicht und ergreifend Konkurrenz. Daher ist es wichtig, weitere Verwertungsgesellschaften aufzubauen, insbesondere auch für Künstler, die unter Creative Commons veröffentlichen. Ich würde natürlich lieber diesen Künstlern Anteile von Netaudio-Veranstaltungen zukommen lassen, als das Geld an die GEMA abführen zu müssen, für Künstler, die niemals auf meinen Veranstaltungen gespielt werden. Ein Versuch eine Creative Commons Verwertungsgesellschaft zu gründen gibt es auch schon, jedoch kenne ich den aktuellen Stand leider nicht.
Des Weiteren liegt die Wurzel des Problems viel tiefer. Das aktuelle Urheberrecht ist nicht an die digitalen Möglichkeiten und nicht an das Internet angepasst. Regulierung muss sein, so, wie aber zur Zeit die rechtliche Lage ist, wird mehr zerstört, als dass zum Wohle der Urheber gehandelt wird. Eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten fair ist, ist bei all den technischen Möglichkeiten, die wir heute haben, nur sehr schwer, dessen bin ich mir bewusst. Dennoch bin ich der Meinung, dass es Lösungen gibt, die fairer sind als die aktuelle Praxis. Die Politik ist also gefragt. Was wir von der zu erwarten haben, sieht man aber an Statements von Angela Merkel oder dem aktuellen „Kaudergate“, mit Guttenberg in Verbindung mit Urheberrecht will ich gar nicht erst anfangen.
So lange eine Lobby existiert, die ein (finanzielles) Interesse hat, an dem alten Modell festzuhalten, wird sich die (rechtskonservative) Politik wohl kaum ihre Stammwähler und Spender vergraulen wollen. Ob dies bei der Opposition anders aussehen würde, vermag ich nicht zu beurteilen. Hoffnung gibt es dennoch. Fakt ist, dass jeder einzelne dafür sorgen sollte, dass das Thema Urheberrecht immer wieder angesprochen wird und so der Druck auf die Politik größer wird! So gut wie jeder, der im Internet unterwegs ist, greift auf Inhalte zu, die aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entstanden sind oder begeht gar selbst welche, ohne vielleicht das Gefühl zu haben, etwas Unrechtes zu tun.
[Da wir hier das Thema Urheberrecht und Creative Commons nun gut durchgekaut haben stelle ich diesen Artikel unter der CC BY-NC-SA 3.0 Lizenz zur Verfügung]
Jan Stern
Bosi
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Thema: Re: Audite - Die Geschichte der GEMA ist eine Geschichte voller Missverständnisse Sa Dez 10 2011, 01:51
malte
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Thema: Re: Audite - Die Geschichte der GEMA ist eine Geschichte voller Missverständnisse Do Jan 26 2012, 04:20
immerhin...
Zitat :
Die GEMA hat die Antwort zwar mal wieder an die falsche Adresse geschickt aber ich bekomme mein Geld zurück! Bei der erneuten Prüfung der abgegebenen Musikfolge konnte kein GEMA-Repertoire festgestellt werden. Somit konnte die Geschichte nach 8 Monaten abgeschlossen werden u ich bekomme noch ein kleines Weihnachtsgeschenk. *Schweiß von der Stirn wisch*
trab
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Thema: Re: Audite - Die Geschichte der GEMA ist eine Geschichte voller Missverständnisse Do Jan 26 2012, 11:25
in max. 3-4 lines, what exactly are these sons of hairy bitch (gema) doing?
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Thema: Re: Audite - Die Geschichte der GEMA ist eine Geschichte voller Missverständnisse
Audite - Die Geschichte der GEMA ist eine Geschichte voller Missverständnisse